Blogartikel - AG Karlsruhe: Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder wird wie Sorgerecht für eheliche Kinder beurteilt
Kategorie: Unterhaltsblog, Allgemein
Von: Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
Die gemeinsame elterliche Sorge, sowohl für eheliche als auch nichteheliche Kinder entspricht grundsätzlich dem Kindeswohl und ist nach den gleichen Regeln zu entscheiden.

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Im Jahr 2010 sah die Rechtslage für nichtverheiratete Eltern so aus, dass die unverheiratete Kindesmutter bei der Geburt eines Kindes kraft Gesetzes das alleinige Sorgerecht erhielt, soweit und solange das gemeinsame Sorgerecht nicht durch die Eltern gemeinsam begründet wird. Ein gemeinsames Sorgerecht war nur mit Zustimmung der Kindesmutter möglich. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht in Straßburg vom 03.12.2009, sowie der anschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 besteht nunmehr die Möglichkeit für Kindesväter das gemeinsame Sorgerecht einzufordern.
Die komplette Entscheidung finden Sie in unserem Blog oder hier.
Rechtsanwalt Klaus Wille
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