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    Klaus Wille - Fachanwalt für Familienrecht

    HIer finden Sie alle notwendigen Informationen, um sich über den Kindesunterhalt, den Trennungsunterhalt, den nachehelichen Unterhalt oder den Elternunterhalt zu informieren. In unserem Unterhaltsblog stellen wir IHnen aktuelle Urteile, Tipps und Ratschläge vor.


    Kindesunterhalt berechnen lassen.
    © Oleg Kozlov

    Kindesunterhalt

    Wir fordern für Sie und Ihre Kinder Unterhalt ein oder wehren Ansprüche ab. Dabei werden wir die Unterhaltsansprüche dem Grunde nach oder der Höhe nach überprüfen. Kindesunterhalt ist abhängig vom Einkommen und dem Alter des Kindes.
    Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf der Seite Kindesunterhalt


    © Tatyana Gladskih

    Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

    Trennen sich Ehepaare wird auch die Frage nach dem Unterhalt aktuell. Wer muß wann und wieviel zahlen? Trennungsunterhalt wird ab der Trennung für mindestens ein Jahr gezahlt. Nach Ablauf des Jahres hängt die Höhe des Unterhaltes von verschiedenen Faktoren ab.
    Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf der Seite Trennungsunterhalt.

    Ab Rechtskraft der Scheidung kann der nacheheliche Unterhalt gefordert werden.
    Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf der Seite nachehelicher Unterhalt.

    Bei uns berechnet ein Fachanwalt für Familienrecht für Angestellte und Selbständige, wie sie ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt durchsetzen können. Werden Sie dagegen mit einem Anspruch auf Unterhalt konfrontiert, hilft Ihnen ein Fachanwalt, überzogene Forderungen abzuwehren. Das neue Unterhaltsrecht wird dabei selbstverständlich berücksichtigt. So kann der nacheheliche Ehegattenunterhalt der Höhe nach begrenzt oder zeitlich befristet werden.


    (c) Uschi Hering

    Elternunterhalt und nichtehelicher Unterhalt

    Wir beraten und vertreten Sie auch, wenn Elternunterhalt gefordert wird. In diesen Fällen sollten Sie auf jeden Fall anwaltlich Beratung in Anspruch nehmen. Denn die Berechnung des Elternunterhaltes ist noch schwieriger als die Berechnung des Ehegatten - und / oder Kindesunterhaltes.
    Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf der Seite Elternunterhalt.

    Sollten Sie nicht verheiratet sein, dann können trotzdem Unterhaltsansprüche in Betracht kommen. Derjenige, der nicht das Kind betreut muß Kindesunterhalt und den Unterhalt für den kinderbetreuenden Elternteil zahlen.
    Mehr zum diesem Thema finden sie auf der Seite nichtehelicher Unterhalt.

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